Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Entgegennahme von Angeboten und der Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Maklervertrag zu Stande. Der Empfänger wird Auftraggeber und erkennt die Bedingungen an. Gegenstand ist der Nachweis einer Gelegenheit zum Kaufvertragsabschluss und / oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit für den Käufer.
- Unsere Angebote sind provisionspflichtig für den Käufer. Die Provision beträgt 3.57 % des Kaufpreises inklusive der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer von 19 % und ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag aufgrund von Bedingungen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, teilweise oder vollständig erlischt. Bei den Objekten, wo keine Außenprovision für den Käufer fällig wird, finden Sie einen Vermerk auf der entsprechenden Seite. Eine entsprechende Information wird Ihnen auch mit Objektvorstellung bekannt gegeben.
- Die Informationen und Unterlagen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Initiator. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Unsere Informationen über die Vertragsgelegenheit sind vertraulich und nur für Sie bestimmt. Es besteht ein Weitergabeverbot an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Entsteht für den Fall der unberechtigten Weitergabe der Daten an Dritte ein Schaden durch Sie, sind Sie bei erfolgreichem Zustandekommen eines Vertrages verpflichtet, uns Schadenersatz zu leisten in Höhe der uns entgangenen Vergütungen.
- Die Initiatoren bzw. Bauträger der Immobilien haben uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für die andere Seite vermittelnd tätig zu werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig sind.
- Ist dem Käufer das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist diese Tatsache uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Besteht von Seiten des Empfängers keine Kaufabsicht mehr, so ist uns das auch mitzuteilen. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
- Sollten einzelne Teile des Vertrages unwirksam sein, wird die Gültigkeit des Vertrages im restlichen Teil hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine wirksame Regelung zu finden, die der ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichts- und Erfüllungsstandort ist Cottbus.
Cottbus, im Juni 2010
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