Abschreibung Eigentumswohnung Denkmal Immobilie

Sieht es bei Ihnen auch so aus?
Sieht es bei Ihnen auch so aus?

Abschreibung Eigentumswohnung

Absetzbare Aufwendungen fremd vermieteter Eigentumswohnungen: 

1. Geldbeschaffungskosten, die im Jahr der Anschaffung der Eigentumswohnung absetzbar sind

  • Vermittlungsgebühren für Darlehen
  • Notargebühren anteilig
  • Schätzkosten
  • Zuteilungsgebühren
  • Bereitstellungszinsen
  • Auszahlungsverluste wie Disagio
  • Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages
  • Kosten für Fahrten zur Bank und zum Notar

2. Kosten, die mit der Immobilie - Eigentumswohnung abgeschrieben werden

  • Grunderwerbssteuer
  • Gebäudewert
  • Notargebühren anteilig
  • Aufwendungen, die dem Erhalt der Immobilie dienen
  • Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Kosten, die mit dem Betrieb der Immobilie zugerechnet werden
  • Maklercourtage
  • Gebäude-Abschreibung von 2 % ab Baujahr 1924 (Abschreibung Eigentumswohnung in Denkmal-Immobilien nur der Anteil ohne Sanierungskosten)
  • Gebäude-Abschreibung von 2,5% bis Baujahr 1923 (Abschreibung Eigentumswohnung in Denkmal-Immobilien nur auf den Anteil ohne Sanierungskosten)

Bei Denkmal-Immobilien gilt zusätzlich nach der deutschen Steuergesetzgebung:

Kapitalanleger können 8 Jahre 9 %, 4 Jahre 7 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten
gem. § 7i EStG (Denkmalabschreibung für Immobilien) oder nach 7h EStG (Sanierungsabschreibung für Immobilien) steuerlich geltend machen. Zusätzlich werden 50 Jahre 2,0 % auf die Altsubstanz
gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare Afa) angerechnet.
Eigennutzer können 10 Jahre 9 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten (Sanierungsaufwand) gem. § 10f EStG (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) ansetzen.

Nutzen Sie auch unseren Steuervorteilsrechner für Denkmal-Immobilien um die Abschreibung IhrerEigentumswohnung zu berechnen!